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  Oberlandesgericht Nürnberg

Oberlandesgericht Nürnberg

Oberlandesgericht

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Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Nürnberg

Das Oberlandesgericht Nürnberg im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Nürnberg ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Nürnberg m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Nürnberg  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Nürnberg kann entweder per Telefon (0911-32101) oder E-mail (poststelle.verwaltung@olg-n.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Oberlandesgericht Nürnberg: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Oberlandesgericht Nürnberg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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