Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Oldenburg (Oldenburg)
Das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg)
im Zivilrecht:
Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des
Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg) ist zuständig für:
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen
und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß
Das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg) m Strafrecht:
In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg)
hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen
Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.
Das Oberlandesgericht in Oldenburg (Oldenburg) kann entweder per Telefon (0441 2200) oder E-mail (olgol-poststelle@justiz.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg): www.justiz.niedersachen.de