Oberlandesgericht in Rostock - plaats

   
  Oberlandesgericht Rostock

Oberlandesgericht in Rostock

Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Rostock

 


 

Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Rostock

Das Oberlandesgericht Rostock im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Rostock ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Rostock m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Rostock  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Rostock kann entweder per Telefon ((0381) 3310) oder E-mail (verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Oberlandesgericht in Rostock: www.mv-justiz.de/gerichte.htm



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Oberlandesgericht in Rostock. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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