Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - plaats

   
  Oberlandesgericht Schleswig

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Schleswig

 


 

Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Schleswig

Das Oberlandesgericht Schleswig im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Schleswig ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Schleswig m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Schleswig  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Schleswig kann entweder per Telefon (04621 86-0) oder E-mail (verwaltung@olg.landsh.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: www.justiz.sachsen-anhalt.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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