Oberlandesgericht in Stuttgart - plaats

   
  Oberlandesgericht Stuttgart

Oberlandesgericht in Stuttgart

Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Stuttgart

 


 

Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Stuttgart ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Stuttgart m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Stuttgart  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Stuttgart kann entweder per Telefon ((0711) 2120) oder E-mail (poststelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Oberlandesgericht in Stuttgart: www.justizportal-bw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Oberlandesgericht in Stuttgart. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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