Saarländisches Oberlandesgericht in Saarbrücken - plaats

   
  Oberlandesgericht Saarbrücken

Saarländisches Oberlandesgericht in Saarbrücken

Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 


 

Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Saarbrücken

Das Oberlandesgericht Saarbrücken im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Saarbrücken m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Saarbrücken  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Saarbrücken kann entweder per Telefon ((0681) 501-05) oder E-mail (poststelle@solg.justiz.saarland.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Saarländisches Oberlandesgericht in Saarbrücken:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Saarländisches Oberlandesgericht in Saarbrücken. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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