Pfälzisches Oberlandesgericht in Zweibrücken - plaats

   
  Oberlandesgericht Zweibrücken

Pfälzisches Oberlandesgericht in Zweibrücken

Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Zweibrücken

 


 

Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Zweibrücken

Das Oberlandesgericht Zweibrücken im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Zweibrücken m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Zweibrücken  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Zweibrücken kann entweder per Telefon (06332/8050) oder E-mail (olgzw@zw.jm.rlp.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Pfälzisches Oberlandesgericht in Zweibrücken: www.mjv.rlp.de/Gerichte/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Pfälzisches Oberlandesgericht in Zweibrücken. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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