Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Zweibrücken
Das Oberlandesgericht Zweibrücken
im Zivilrecht:
Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des
Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken ist zuständig für:
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen
und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß
Das Oberlandesgericht Zweibrücken m Strafrecht:
In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Zweibrücken
hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen
Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.
Das Oberlandesgericht in Zweibrücken kann entweder per Telefon (06332/8050) oder E-mail (olgzw@zw.jm.rlp.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Pfälzisches Oberlandesgericht in Zweibrücken: www.mjv.rlp.de/Gerichte/