Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht) - plaats

   
  Oberlandesgericht Berlin

Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht)

Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Berlin

 


 

Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Berlin

Das Oberlandesgericht Berlin im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Berlin ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Berlin m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Berlin  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Berlin kann entweder per Telefon (030-90150) oder E-mail (verwaltung@kg.berlin.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht): www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht). Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

  Amtsgericht
Arbeitsgericht
Betreuungsgericht
Familiengericht
Insolvenzgericht
Justizvollzugsanstalt
Oberlandesgericht
Landwirtschaftsgericht
Mahngericht
Nachlassgericht
Oberlandesgericht
Registergericht
Sozialgericht
Staatsanwaltschaft
Verfassungsgericht
Vollstreckungsgericht
 

WWW.DEUTSCHE-GERICHTE.COM

Datenschutz