Landessozialgericht in Chemnitz - plaats

   
  Sozialgericht Chemnitz

Landessozialgericht in Chemnitz

Sozialgericht

Sozialgericht Chemnitz

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Chemnitz

Das Sozialgericht Chemnitz ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Chemnitz kann entweder per Telefon (0371-4530) oder E-mail (verwaltung-p@lsg.justiz.sachsen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landessozialgericht in Chemnitz: www.justiz.sachsen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Landessozialgericht in Chemnitz. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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