Hessisches Landessozialgericht in Darmstadt - plaats

   
  Sozialgericht Darmstadt

Hessisches Landessozialgericht in Darmstadt

Sozialgericht

Sozialgericht Darmstadt

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Darmstadt

Das Sozialgericht Darmstadt ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Darmstadt kann entweder per Telefon (06151 804-01) oder E-mail (verwaltung@lsg-darmstadt.justiz.hessen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Hessisches Landessozialgericht in Darmstadt: https://justizministerium.hessen.de/justiz



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Hessisches Landessozialgericht in Darmstadt. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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