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  Sozialgericht Dortmund

Sozialgericht Dortmund

Sozialgericht

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Mehr Informationen über das Sozialgericht in Dortmund

Das Sozialgericht Dortmund ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Dortmund kann entweder per Telefon ((0231) 54151) oder E-mail (poststelle@sg-dortmund.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Sozialgericht Dortmund: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Sozialgericht Dortmund. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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