Thüringer Landessozialgericht in Erfurt - plaats

   
  Sozialgericht Erfurt

Thüringer Landessozialgericht in Erfurt

Sozialgericht

Sozialgericht Erfurt

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Erfurt

Das Sozialgericht Erfurt ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Erfurt kann entweder per Telefon (03 61 - 3 77 60 01) oder E-mail (Poststelle@thlsg.thueringen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Thüringer Landessozialgericht in Erfurt: www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Thüringer Landessozialgericht in Erfurt. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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