Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen - plaats

   
  Sozialgericht Essen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen

Sozialgericht

Sozialgericht Essen

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Essen

Das Sozialgericht Essen ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Essen kann entweder per Telefon ((0201) 79921) oder E-mail (poststelle@lsg.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

  Amtsgericht
Arbeitsgericht
Betreuungsgericht
Familiengericht
Insolvenzgericht
Justizvollzugsanstalt
Sozialgericht
Landwirtschaftsgericht
Mahngericht
Nachlassgericht
Oberlandesgericht
Registergericht
Sozialgericht
Staatsanwaltschaft
Verfassungsgericht
Vollstreckungsgericht
 

WWW.DEUTSCHE-GERICHTE.COM

Datenschutz