Landessozialgericht in Hamburg - plaats

   
  Sozialgericht Hamburg

Landessozialgericht in Hamburg

Sozialgericht

Sozialgericht Hamburg

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Hamburg

Das Sozialgericht Hamburg ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Hamburg kann entweder per Telefon (040-42843-5701) oder E-mail (poststelle@lsozg.justiz.hamburg.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landessozialgericht in Hamburg: http://justiz.hamburg.de/gerichte/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Landessozialgericht in Hamburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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