Bundessozialgericht in Kassel - plaats

   
  Sozialgericht Kassel

Bundessozialgericht in Kassel

Sozialgericht

Sozialgericht Kassel

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Kassel

Das Sozialgericht Kassel ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Kassel kann entweder per Telefon ((0561) 31071) oder E-mail (pressestelle@bsg.bund.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Bundessozialgericht in Kassel: www.bundesgerichtshof.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Bundessozialgericht in Kassel. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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