Mehr Informationen über das Sozialgericht in Landshut
Das Sozialgericht Landshut ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen
Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der
Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.
Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den
Behörden der Sozialverwaltung.
Konkret geht es dabei vor allem um:
- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und
Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung,
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten
Das Sozialgericht in Landshut kann entweder per Telefon (0871 8528-02) oder E-mail (poststelle@sg-la.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Sozialgericht Landshut: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/