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  Sozialgericht Landshut

Sozialgericht Landshut

Sozialgericht

Sozialgericht Landshut

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Landshut

Das Sozialgericht Landshut ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Landshut kann entweder per Telefon (0871 8528-02) oder E-mail (poststelle@sg-la.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Sozialgericht Landshut: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Sozialgericht Landshut. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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