Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz - plaats

   
  Sozialgericht Mainz

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz

Sozialgericht

Sozialgericht Mainz

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Mainz

Das Sozialgericht Mainz ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Mainz kann entweder per Telefon (06131-1410) oder E-mail (Poststelle.LSG@sozg.jm.rlp.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz: www.mjv.rlp.de/Gerichte/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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