Sozialgericht Meiningen - plaats

   
  Sozialgericht Meiningen

Sozialgericht Meiningen

Sozialgericht

Sozialgericht Meiningen

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Meiningen

Das Sozialgericht Meiningen ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Meiningen kann entweder per Telefon (0 36 93 - 50 90) oder E-mail (Poststelle@sgmgn.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Sozialgericht Meiningen:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Sozialgericht Meiningen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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