Sozialgericht Speyer - plaats

   
  Sozialgericht Speyer

Sozialgericht Speyer

Sozialgericht

Sozialgericht Speyer

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Speyer

Das Sozialgericht Speyer ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Speyer kann entweder per Telefon (06232 660-0) oder E-mail (Poststelle.Speyer@sozg.jm.rlp.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Sozialgericht Speyer: www.mjv.rlp.de/Gerichte/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Sozialgericht Speyer. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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