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  Sozialgericht Schleswig

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht

Sozialgericht

Sozialgericht Schleswig

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Schleswig

Das Sozialgericht Schleswig ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Schleswig kann entweder per Telefon (04621 86-0) oder E-mail (verwaltung@lsg.landsh.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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