Sozialgericht in Schwerin - plaats

   
  Sozialgericht Schwerin

Sozialgericht in Schwerin

Sozialgericht

Sozialgericht Schwerin

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Schwerin

Das Sozialgericht Schwerin ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Schwerin kann entweder per Telefon (0385-54040) oder E-mail (verwaltung@sg-schwerin.mv-justiz.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Sozialgericht in Schwerin: www.mv-justiz.de/gerichte.htm



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Sozialgericht in Schwerin. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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