Sozialgericht für das Saarland in Saarbrücken - plaats

   
  Sozialgericht Saarbrücken

Sozialgericht für das Saarland in Saarbrücken

Sozialgericht

Sozialgericht Saarbrücken

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Saarbrücken

Das Sozialgericht Saarbrücken ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Saarbrücken kann entweder per Telefon ((0681) 501-05) oder E-mail (poststelle@lsg.justiz.saarland.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Sozialgericht für das Saarland in Saarbrücken: www.saarland.de/2313.htm



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Sozialgericht für das Saarland in Saarbrücken. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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