Sozialgericht in Trier - plaats

   
  Sozialgericht Trier

Sozialgericht in Trier

Sozialgericht

Sozialgericht Trier

 


 

Mehr Informationen über das Sozialgericht in Trier

Das Sozialgericht Trier ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Das Sozialgericht entscheidet in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung.

Konkret geht es dabei vor allem um:

- Sozialhilfe
- Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung)
- Soziales Entschädigungsrecht
- Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Sozialgericht in Trier kann entweder per Telefon (0651-4660) oder E-mail (Poststelle.Trier@sozg.jm.rlp.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Sozialgericht in Trier: www.mjv.rlp.de/Gerichte/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Sozialgericht in Trier. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

  Amtsgericht
Arbeitsgericht
Betreuungsgericht
Familiengericht
Insolvenzgericht
Justizvollzugsanstalt
Sozialgericht
Landwirtschaftsgericht
Mahngericht
Nachlassgericht
Oberlandesgericht
Registergericht
Sozialgericht
Staatsanwaltschaft
Verfassungsgericht
Vollstreckungsgericht
 

WWW.DEUTSCHE-GERICHTE.COM

Datenschutz