Mehr Informationen über das Vollstreckungsgericht in Garmisch-Partenkirchen
Das Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen beim Amtsgericht hat folgende Aufgaben:
- Führung des
Schuldnerverzeichnisses und Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für das Land
- Bewilligung des Bezugs von
Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte
- Löschung und Korrektur von Eintragungen
- Registrierung von
Behörden zum Einsichtsverfahren
- Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung
Das Vollstreckungsgericht in Garmisch-Partenkirchen kann entweder per Telefon (08821/928-0) oder E-mail (poststelle@ag-gap.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/