Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen - plaats

   
  Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen

Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen

Vollstreckungsgericht

Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen

 


 

Mehr Informationen über das Vollstreckungsgericht in Garmisch-Partenkirchen

Das Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen beim Amtsgericht hat folgende Aufgaben:

- Führung des Schuldnerverzeichnisses und Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für das Land
- Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte
- Löschung und Korrektur von Eintragungen
- Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren
- Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung

Das Vollstreckungsgericht in Garmisch-Partenkirchen kann entweder per Telefon (08821/928-0) oder E-mail (poststelle@ag-gap.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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