Mehr Informationen über das Vollstreckungsgericht in Gelsenkirchen
Das Vollstreckungsgericht Gelsenkirchen beim Amtsgericht hat folgende Aufgaben:
- Führung des
Schuldnerverzeichnisses und Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für das Land
- Bewilligung des Bezugs von
Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte
- Löschung und Korrektur von Eintragungen
- Registrierung von
Behörden zum Einsichtsverfahren
- Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung
Das Vollstreckungsgericht in Gelsenkirchen kann entweder per Telefon (0209-360980) oder E-mail (poststelle@ag-gelsenkirchenbuer.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Vollstreckungsgericht Gelsenkirchen-Buer: www.justiz.nrw.de