Mehr Informationen über das Vollstreckungsgericht in Zweibrücken
Das Vollstreckungsgericht Zweibrücken beim Amtsgericht hat folgende Aufgaben:
- Führung des
Schuldnerverzeichnisses und Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für das Land
- Bewilligung des Bezugs von
Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte
- Löschung und Korrektur von Eintragungen
- Registrierung von
Behörden zum Einsichtsverfahren
- Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung
Das Vollstreckungsgericht in Zweibrücken kann entweder per Telefon (06332/805-0) oder E-mail (AGZW@zw.mjv.rlp.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Vollstreckungsgericht Zweibrücken: www.mjv.rlp.de/Gerichte/