Deutscher gerichte

SozialgerichtE

Ein Sozialgericht ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Gewährung von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

Sozialgericht in Trier

 


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